AGB

  1. Vertragsgegenstand

    1. 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung oder Erweiterung bereits vorhandener Konzepte, Designs, Webseiten und Applikationen durch die Medienagentur Maximilian Flechtner.

    2. 1.2. Die Medienagentur Maximilian Flechtner stellt aufgrund der im Vertrag mit dem Kunden enthaltenen Leistungsbeschreibung ein Computerprogramm oder eine Webseite. Diese Anwendung besteht aus Installationsdateien oder direkt ausführbaren Programmdateien, bzw. HTML-Dokumenten und gegebenenfalls eingebundenen JavaScripten, Java-Applets, Grafiken und CGI- Programmen, die innerhalb der vereinbarten Programm – und Dateninfrastruktur auf einem Web-Server bereitgestellt werden. Java-Applets und CGI-Programme erhält der Kunde in ablauffähiger Form. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung geliefert.

    3. 1.3. Sollten Leistungsbeschreibung oder Forderung des Kunden zur Vertragsausführung fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht ausführbar sein, so wird die Medienagentur Maximilian Flechtner dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb der von einer Frist von zwei Wochen entscheiden, in welcher Art und Weise der Auftrag angepaßt oder storniert wird. Bei Storno wird der angefallene Aufwand berechnet.

  2. Änderung der Leistung

    1. 2.1. Vom Kunden nach der Auftragsbestätigung gewünschte Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Medienagentur Maximilian Flechtner kann die Leistungsdurchführung ablehnen und einen weiteren Vertrag fordern, wenn nachträgliche Änderungen eine wesentliche Vertragsänderung bedingen.

    2. 2.2. Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung des Leistungsgegenstandes in angemessenem Umfang.

    3. 2.3. Mehrkosten auf Grund von Leistungsänderungen gehen zu lasten des Kunden.

  3. Leistungszeit, Verzögerungen

    1. 3.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn die Medienagentur Maximilian Flechtner einen Liefertermin schriftlich zugesagt hat.

    2. 3.2. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum in dem die Medienagentur Maximilian Flechtner durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von technischer Einrichtungen Dritter oder Zuliefern ohne Verschulden von der Medienagentur Maximilian Flechtner), daran gehindert ist, die vertragliche Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Medienagentur Maximilian Flechtner auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

    3. 3.3. Die Medienagentur Maximilian Flechtner gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.

  4. Kooperationspflichten

    1. 4.1. Die Medienagentur Maximilian Flechtner und der Kunde benennen je einen Projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme von Weisungen.

    2. 4.2. Der Kunde wird der Medienagentur Maximilian Flechtner alle Informationen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.

  5. Abnahme

    1. 5.1. Die Medienagentur Maximilian Flechtner hat nach jeder Lieferung und Leistung das Recht innerhalb von drei Wochen vom Kunden eine schriftliche Erklärung zu verlangen, daß die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig und mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung kann nur dann verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist.

    2. 5.2. Wenn das Projekt aus mehreren Entwicklungsschritten besteht, kann die Medienagentur Maximilian Flechtner für jeden abgenommenen Teil des Projektes diese Erklärung verlangen.

    3. 5.3. Die Vertragsmäßigkeit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest gemeinsam mit dem Auftraggeber erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.

    4. 5.4. Die Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.

    5. 5.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen von der Medienagentur Maximilian Flechtner unverzüglich auf Mangelfreiheit zu untersuchen.

    6. 5.6. Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu rügen.

  6. Vergütung

    1. 6.1. Die Zahlungen an die Medienagentur Maximilian Flechtner sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Medienagentur Maximilian Flechtner ist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

    2. 6.2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und er ist nicht berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.

    3. 6.3. Wenn nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, die Hälfte des Leistungsbetrages bereits bei Vertragsbeginn zu zahlen. Bei erfolgreicher und vertragsgemäßer Ausführung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen, den Restbetrag ab dem Datum der Freigabe zu bezahlen.

    4. Die dargestellten Preise auf der Webseite/ im Angebot/ in der Preisliste unserer Medienagentur sind die Endpreise zuzüglich Versandkosten. Gemäß

      § 19 UStG sind wir als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit und müssen diese demnach nicht ausweisen.

  7. Gewährleistung

    1. 7.1. Die Medienagentur Maximilian Flechtner weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet- Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Die Medienagentur Maximilian Flechtner übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.

    2. 7.2. Die Medienagentur Maximilian Flechtner gewährleistet bei Programmen, die direkt auf den Computer des Kunden lauffähig sein sollen, sowie bei Java- Applets und CGI-Programmen, dass aufgrund der vom Kunden übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Kunde keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.

    3. 7.3. Die Medienagentur Maximilian Flechtn erleistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen werden nur von der Medienagentur Maximilian Flechtner erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Kunden auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.

    4. 7.4. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.

    5. 7.5. Der Kunde trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überlässt der Medienagentur Maximilian Flechtner im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.

    6. 7.6. Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet die Medienagentur Maximilian Flechtner nicht. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Wird die Medienagentur Maximilian Flechtner darauf hin tätig, so stellt sie dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung.

    7. 7.7. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge gemäß Abs. 5 und der Nachweis des Kunden, dass der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von der Medienagentur Maximilian Flechtner beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien die Medienagentur Maximilian Flechtner von ihrer Leistungspflicht. Soweit die Medienagentur Maximilian Flechtner dennoch tätig wird, gilt Abs. 6.

    8. 7.8. Hat der Kunde HTML-Dokumente und Anwendungen abgenommen, so wird die Medienagentur Maximilian Flechtner Änderung gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Kunden vornehmen.

  8. Haftung und höhere Gewalt

    1. 8.1. Die Medienagentur Maximilian Flechtner haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

    2. 8.2. Soweit die Medienagentur Maximilian Flechtner ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr oder

      anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für sie keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

    3. 8.3. Die Medienagentur Maximilian Flechtner ist auf Wunsch des Kunden auch bereit, für den jeweiligen Vertrag eine gesonderte Versicherung auf Kosten den Kunden abzuschließen.

  9. Urheberrechte und Rechtseinräumung

    1. 9.1. Die von der Medienagentur Maximilian Flechtner erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der Medienagentur Maximilian Flechtner zu. Soweit die Nutzungsrechte Dritten zugesagt sind, hat die Medienagentur Maximilian Flechtner entsprechende Verwertungsrechte.

    2. 9.2. Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.

      1. a) Der Kunde darf Internetanwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Kunde auf die Festplatten seiner eigenen Computer nur für den in dem Lizenzvertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren und für seine Zwecke nutzen. Eine Vervielfältigung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt. Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen, Text- oder Bildkorrekturen vorzunehmen. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

      2. b) Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung des Flussdiagramms in andere Programmiersprachen und die Bearbeitung von den Programmablauf beeinflussenden Dateien sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.

    3. 9.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs- Dokumentation sowie des Quellprogramms. Er erhält bei kompilierten Programmen, Java-Applets und CGI-Programmen und anderen Programmen den Quelltext nicht.

    4. 9.4. Überlässt der Kunde der Medienagentur Maximilian Flechtner im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Sourcecode, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt die Medienagentur Maximilian Flechtner insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

    5. 9.5. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Medienagentur Maximilian Flechtner berechtigt, die von der Medienagentur Maximilian Flechtner erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch die Medienagentur Maximilian Flechtner in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form kann die Medienagentur Maximilian Flechtner die üblichen Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung

      oder Leistungen von der Medienagentur Maximilian Flechtner bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Medienagentur Maximilian Flechtner.

    6. 9.6. Die Medienagentur Maximilian Flechtner ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der die Medienagentur Maximilian Flechtner als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden.

    7. 9.7. Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von der Medienagentur Maximilian Flechtern erstellt oder mit erstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf die Medienagentur Maximilian Flechtner zu versehen. Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich und von der Medienagentur Maximilian Flechtnererwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf das Web-Angebot von der Medienagentur Maximilian Flechtner aufzunehmen.

    8. 9.8. Wer die Urheberrechte der Medienagentur Maximilian Flechtner verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann die Medienagentur Maximilian Flechtner die Herausgabe des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.

  10. Widerrufsvorbehalt

    1. 10.1. Der Kunde ist, wenn es nicht anders vereinbart, vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch die Medienagentur Maximilian Flechtner berechtigt.

    2. 10.2. Die Medienagentur Maximilian Flechtner kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Urheberrechte der Medienagentur Maximilian Flechtner verletzt, die Nutzungsbeschränkungen für die Anwendung nicht einhält, oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterlässt.

    3. 10.3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Kunde alle Lieferungen und Leistungen herauszugeben und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist gegenüber der Medienagentur Maximilian Flechtner schriftlich zu versichern.

    4. 10.4. Die Medienagentur Maximilian Flechtner wird gesetzwidrige Inhalte auf ihren Anwendungen nicht gestatten, und sie wird die weitere Verbreitung dieser Inhalte unterbinden.

  11. Geheimhaltung

    1. 11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

    2. 11.2. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Kunden gilt dies auch hinsichtlich der

      Rechtsverhältnisse an der Software und den Befugnissen des Kunden gemäß Ziff. 9.

  12. Sonstige Bestimmungen

    1. 12.1. Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Geschäftssitz von der Medienagentur Maximilian Flechtner. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Stendal.

    2. 12.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, von Medienagentur Maximilian Flechtner mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert werden. Die Medienagentur Maximilian Flechtner sichert zu, die Daten des Kunden nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag zu verwenden.

  13. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

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    Telefon: 0176 41766223